Weiter gedacht - der Podcast der WZ

#26 Eine Mango voller Ausbeutung

Episode Summary

Bis eine Mango von Peru in ein Supermarktregal in Österreich kommt, vergehen mehr als drei Wochen. Dazwischen liegen Erzeuger, Aufkäuferinnen, Exporteure, Importeure, Großhändlerinnen und schließlich der Einzelhandel – also der Supermarkt. Und trotzdem kostet diese Mango im Einkaufswagen nur um die zwei Euro. Wie kann das sein? Die Antwort darauf kann eigentlich nur sein: Ausbeutung, die entlang der Lieferkette passiert. Wir freuen uns also über Diskonter-Preise, während andere, auch Kinder, 15 Stunden am Tag arbeiten und dafür einen Lohn bekommen, der meist unter der Armutsgrenze liegt. Was die EU gesetzlich dagegen unternimmt und ob das tatsächlich die Lösung gegen Menschenrechtsverletzungen dieser Art ist, erklärt Studiogast und Jurist Anton Fischer im Gespräch mit WZ-Redakteurin Petra Tempfer.

Episode Notes

Kinder sind billige Arbeitskräfte. Sie organisieren sich nicht in Gewerkschaften und können sich nicht zur Wehr setzen. Sie sind aber auf die Arbeit, die sie bekommen, angewiesen. Denn ihre Eltern könnten es sich nicht leisten, dass ihre Kinder nicht arbeiten – und das alles für einen Lohn, der meist unter der Armutsgrenze liegt. Vor allem entlang der Lieferkette für Lebensmittel und Kleidung kommt es zu Menschen- und Kinderrechtsverletzungen dieser Art, sagt der Jurist Anton Fischer zu Host und WZ-Redakteurin Petra Tempfer. 

Um dem entgegenzuwirken, hat die EU eine Richtlinie entworfen, die aktuell die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament verhandeln. Diese sieht vor, dass Großunternehmen künftig dafür verantwortlich sind, dass die Menschenrechte entlang der gesamten weltweiten Lieferkette eingehalten werden – und nicht nur im eigenen Unternehmen. Und: Auch die Umweltverschmutzung und der Verlust der biologischen Vielfalt müssen bekämpft werden. Sobald die EU-Lieferkettenrichtlinie in Kraft ist, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, den zivilrechtlichen Haftungstatbestand in nationales Recht umzusetzen. 

Was vielversprechend klingt, hat laut Anton Fischer aber Lücken. Wichtig wäre vor allem, dass es zur sogenannten Beweislastumkehr kommt, meint er: Dass also nicht der Bauer am Feld beweisen muss, dass seine Menschenrechte verletzt worden sind, sondern dass es Sache der Unternehmen ist, zu beweisen, dass es nicht zu diesen kam.

Aus dem Archiv der Wiener Zeitung vom 28. Dezember 1918 (Seiten 3, 4 und 5):

Am 19. Dezember 1918 wurde erstmals ein Gesetz erlassen, das die Kinderarbeit umfangreich reglementierte. Für unter Zwölfjährige war sie fortan verboten, Kinder mussten eine strikte Nachtruhe einhalten, und Arbeitsinspektoren wurden eingeführt. Am 28. Dezember 1918 berichtete die Wiener Zeitung über das neue Gesetz, in dem es unter anderem hieß:

Weiterführende Links:

EU-Kommissionsentwurf für eine EU-Lieferkettenrichtlinie

Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Um China, den größten Handelspartner der EU, geht es in unserer Podcast-Folge „Warum China unseren Wohlstand sichert" von Host Bernd Vasari im Gespräch mit dem Handelsexperten Andreas Breinbauer.

Habt ihr Fragen oder Vorschläge für unsere nächsten Folgen? Dann schickt uns eine Sprachnachricht über WhatsApp. Die Nummer lautet: +43 664 834 8344. Unseren Podcast könnt ihr auf Spotify, Apple, Google und anderen Plattformen kostenlos abonnieren.